Allgemeine Geschäftsbedingungen
der bugfixx IT und Consulting OG für Unternehmensberatung, IT-Dienstleistungen, Software- und Programmierleistungen sowie technische Zeichen- und Dokumentationsleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B).
1. Geltung und Vertragsabschluss
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der bugfixx IT und Consulting OG, nachfolgend „bugfixx“, und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn bugfixx ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Vertragserfüllung oder Schweigen gelten nicht als Zustimmung.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Danach gelten in absteigender Reihenfolge die Auftragsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und diese AGB.
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, beiderseitige Unterzeichnung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Erklärungen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfüllen das vereinbarte Formerfordernis, soweit nicht gesetzlich oder einzelvertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Leistungsumfang und Projektgrundlagen
- Art, Umfang, Leistungsgrenzen, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
- bugfixx erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem bei Vertragsabschluss maßgeblichen Stand der Technik sowie den für den konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbarten Normen und Vorgaben.
- Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, Freigaben, Protokolle und dokumentierte Projektentscheidungen bilden die verbindliche Projektgrundlage. Angaben in Werbematerialien oder auf der Website sind keine zugesicherten Eigenschaften.
- Teilleistungen und sachlich begründete Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber nutzbar und nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Abstimmungen, nachträgliche Dokumentationen, Schulungen, Datenaufbereitungen oder Konvertierungen werden nach Aufwand verrechnet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Freigaben, Testmöglichkeiten und fachkundigen Ansprechpersonen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
- Der Auftraggeber prüft von ihm bereitgestellte Inhalte und Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Er informiert bugfixx unverzüglich über erkennbare Widersprüche, Änderungen und projektwesentliche Umstände.
- Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Rechte an bereitgestellten Inhalten, Software, Plänen und Daten und hält bugfixx hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger, unrichtiger oder nachträglich geänderter Vorgaben gehen nicht zu Lasten von bugfixx. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen; zusätzlicher Aufwand wird verrechnet.
- Kommt der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungen trotz angemessener Nachfrist nicht nach, darf bugfixx die Leistung aussetzen und die dadurch entstehenden Kosten sowie bereits erbrachte Leistungen abrechnen.
4. IT- und Softwareleistungen
- Individualsoftware und Anpassungen werden auf Grundlage der freigegebenen Leistungsbeschreibung entwickelt. Spätere oder abweichende Anforderungen gelten als Änderungswunsch und können Preis und Termine verändern.
- Der Auftraggeber stellt geeignete Testdaten, Testumgebungen und Abnahmemöglichkeiten bereit. Bei Tests oder Arbeiten in Produktivsystemen ist der Auftraggeber für eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung verantwortlich, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
- Die Funktionsfähigkeit wird nur für die vereinbarte Systemumgebung, Schnittstellen und Versionen geschuldet. Änderungen an Betriebssystemen, Browsern, Fremdsystemen, APIs oder Infrastruktur können Anpassungsleistungen erforderlich machen.
- Leistungen Dritter und Open-Source-Komponenten unterliegen deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktion externer Dienste haftet bugfixx nicht.
- Quellcode, technische Dokumentation, Schulung, Betrieb, Hosting, Wartung, Support, Sicherheitsüberwachung, Updates und Weiterentwicklung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die Herausgabe vereinbarter Unterlagen setzt die vollständige Bezahlung voraus.
- Besondere gesetzliche oder technische Anforderungen, etwa Barrierefreiheit, branchenspezifische Sicherheitsstandards, Zertifizierungen oder regulatorische Dokumentation, müssen in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden, soweit sie nicht zwingend gelten. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
5. Technische Zeichen- und Dokumentationsleistungen
- Technische Zeichnungen und Planunterlagen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber freigegebenen Vorgaben, Bestandsunterlagen, Maße, Berechnungen und Fachplanungen erstellt. bugfixx darf auf deren Richtigkeit vertrauen, soweit Widersprüche nicht erkennbar sind.
- Bestandsaufnahmen, örtliche Vermessungen, Berechnungen, Dimensionierungen, Statik, Fachplanung, Ausschreibung, Bauaufsicht, Koordination anderer Gewerke, Genehmigungsplanung und Vertretung gegenüber Behörden sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden und von der jeweiligen Gewerbeberechtigung gedeckt sind.
- Der Auftraggeber prüft Planentwürfe und Freigabestände insbesondere auf Maße, Anschlüsse, Materialien, Nutzung, Schnittstellen zu anderen Gewerken und Übereinstimmung mit den Projektvorgaben. Die Prüfung entbindet bugfixx nicht von der Verantwortung für eigene Mängel.
- Vor Ausführung ist ausschließlich der zuletzt von bugfixx freigegebene und eindeutig bezeichnete Planstand zu verwenden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass überholte Versionen bei allen Projektbeteiligten zurückgezogen und nicht weiterverwendet werden.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, bildet die freigegebene PDF-Ausgabe die verbindliche Fassung. Editierbare CAD-, BIM- oder Quelldateien sowie besondere Datenformate werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben. Für Abweichungen durch Konvertierung, Fremdsoftware, Schriftarten, Referenzen oder nicht vereinbarte Programmversionen haftet bugfixx nur bei eigenem Verschulden.
- Die Prüfung der Gesamtplanung, die Koordination mit nicht von bugfixx erstellten Fachplanungen und die Erlangung behördlicher Genehmigungen verbleiben beim Auftraggeber, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich beauftragt sind. Ein bestimmter Behörden- oder Projekterfolg wird nicht geschuldet.
- Änderungen an freigegebenen Plänen, zusätzliche Varianten, nachträgliche Bemaßungen, Datenbereinigungen und Anpassungen aufgrund geänderter Fremdplanungen sind Zusatzleistungen.
6. Unternehmensberatung
- Beratungsleistungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und den im Projektzeitraum erkennbaren Rahmenbedingungen.
- Empfehlungen, Analysen und Konzepte unterstützen unternehmerische Entscheidungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart wurde.
- Die Umsetzung und laufende Kontrolle von Empfehlungen obliegen dem Auftraggeber, soweit bugfixx nicht ausdrücklich mit der Umsetzung oder Begleitung beauftragt ist.
7. Änderungen, Termine und Abnahme
- Änderungswünsche werden hinsichtlich Aufwand, Auswirkungen und Termin bewertet. bugfixx ist erst nach Einigung über die Änderung zur Ausführung verpflichtet.
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sie setzen vollständige und rechtzeitige Mitwirkung sowie unveränderte Projektgrundlagen voraus.
- Software und abnahmefähige IT-Leistungen sind anhand der Leistungsbeschreibung zu prüfen. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung keine dokumentierte Meldung wesentlicher Mängel oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen. Verdeckte Mängel bleiben davon unberührt.
- Zeichnungen und Dokumentationen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine dokumentierte Meldung wesentlicher Abweichungen oder werden die Unterlagen zur Ausführung freigegeben oder verwendet, gelten sie als abgenommen. Verdeckte Mängel bleiben davon unberührt.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen können für abgrenzbare und nutzbare Teilleistungen verlangt werden.
8. Preise, Rechnungslegung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels Festpreisvereinbarung werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten oder zum Leistungszeitpunkt gültigen Sätzen abgerechnet.
- Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Fahrt-, Reise-, Nächtigungs-, Material-, Lizenz- und sonstige projektbezogene Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- bugfixx ist berechtigt, nach Projektfortschritt Abschlags-, Teil- und Akontorechnungen zu legen. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug und spesenfrei fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Auftraggeber ersetzt außerdem notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten.
- Bei Zahlungsverzug darf bugfixx nach vorheriger Mahnung weitere Leistungen aussetzen. Termine verschieben sich entsprechend. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
- Urheber- und sonstige Schutzrechte an Software, Konzepten, Analysen, Zeichnungen, Plänen, Dokumentationen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei bugfixx oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den ausdrücklich vereinbarten Vertrags- und Projektzweck. Weitergehende, ausschließliche, übertragbare oder unterlizenzierbare Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
- Projektunterlagen dürfen jenen Projektbeteiligten zugänglich gemacht werden, die sie für den vereinbarten Zweck benötigen. Eine Nutzung für andere Projekte, Vervielfältigung zu anderen Zwecken, Veröffentlichung, Veräußerung oder Weiterlizenzierung ist ohne Zustimmung von bugfixx nicht zulässig.
- Für Arbeitsergebnisse, die der Auftraggeber oder Dritte verändern, übernimmt bugfixx keine Verantwortung, soweit ein Schaden auf die Veränderung zurückzuführen ist. Urheber- und Herkunftsvermerke dürfen nicht entfernt werden.
- Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden, Standardbausteine, Templates und allgemeines Know-how von bugfixx bleiben frei für andere Projekte nutzbar. Rechte an Komponenten Dritter richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
10. Gewährleistung
- Der Auftraggeber untersucht Leistungen unverzüglich nach Übergabe und zeigt erkennbare Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich und ausreichend dokumentiert an.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe oder Abnahme der jeweiligen Leistung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
- Bei berechtigter Mängelrüge hat Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden Vorrang. Der Auftraggeber ermöglicht alle zur Prüfung und Behebung erforderlichen Zugriffe und Maßnahmen. Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen erst in Betracht, wenn Verbesserung unmöglich ist, verweigert wird oder innerhalb angemessener Frist scheitert.
- Keine Gewährleistung besteht für Fehler aufgrund ungeeigneter oder geänderter Systemumgebungen, unrichtiger Fremddaten, nicht freigegebener Planstände, unsachgemäßer Verwendung oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte, soweit der Mangel darauf beruht.
- Wartung, Aktualisierung, Anpassung an neue Rechtslagen, Normen, Softwareversionen, Schnittstellen oder Betriebsumgebungen ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet.
11. Haftung und Datensicherung
- bugfixx haftet für nachweislich verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei schuldhaft verursachten Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet bugfixx nur, wenn Datensicherung ausdrücklich beauftragt war oder bugfixx den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Ersatz ist auf die Kosten der Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer, aktueller und überprüfter Datensicherung beschränkt.
- bugfixx haftet nicht für Folgen aus Anweisungen, freigegebenen Vorgaben, unrichtigen Informationen oder beigestellten Leistungen des Auftraggebers, sofern bugfixx eine erkennbare Ungeeignetheit angezeigt oder nicht erkennen musste.
- Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische, technische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
- Die Weitergabe an Mitarbeitende und beigezogene Dritte ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich und eine entsprechende Vertraulichkeit sichergestellt ist. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit bugfixx personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Die Nennung des Auftraggebers oder Veröffentlichung von Projektdetails als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung.
13. Beiziehung Dritter und höhere Gewalt
- bugfixx darf geeignete Mitarbeitende, freie Fachkräfte und Subunternehmer zur Leistungserbringung einsetzen. bugfixx bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
- Sub-Auftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinn werden nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt.
- Unvorhersehbare, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Arbeitskonflikte oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter, verlängern Leistungsfristen angemessen.
- Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage und ist eine Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
14. Vertragsdauer, Rücktritt und Stornierung
- Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Abrechnung. Laufende Leistungen können nach den einzelvertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden.
- Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung vor, wenn diese trotz angemessener Nachfrist nicht behoben wird.
- Storniert der Auftraggeber einen beauftragten Projektteil ohne von bugfixx zu vertretenden Grund, sind die erbrachten Leistungen und nicht vermeidbaren Kosten zu bezahlen. Zusätzlich kann bugfixx 30 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswerts dieses Projektteils als pauschalierten Schadenersatz verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; bugfixx bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Bei Vertragsende gibt jede Partei die ihr überlassenen vertraulichen Unterlagen nach Wahl der anderen Partei zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Beweissicherungsinteressen entgegenstehen.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Sitz von bugfixx. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von bugfixx vereinbart.
- Änderungen von Firmenanschrift, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse oder sonstigen vertragsrelevanten Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gelten als zugegangen, wenn eine Änderung nicht mitgeteilt wurde.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Juli 2026
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